Massnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmung:
Liquiditätsmanagement
- Erstellung eines Liquiditätsplans
- Festlegung von Ausgabeprioritäten (Berücksichtigung
der Zahlungsfristen)
- Vorläufiger Verzicht auf Dividendenausschüttungen
(nach der Corona-Pandemie kann dann allenfalls eine Substanzdividende im Rahmen
einer ausserordentlichen GV beschlossen werden)
Anlagegüter
- Grundsätzlich keine Neuanschaffungen vornehmen
- Notwendige Investitionen leasen statt kaufen
- Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Anlagegütern
(Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, usw.)
Vorräte
- Verminderung der Lagerbestände für Nebenprodukte
und allenfalls für Hauptprodukte mit weniger Nachfrage
- Allenfalls zeitlich begrenzter Gratisversand,
Aktionen oder Spezialrabatte, damit das Lager vermindert wird und Liquidität in
die Firma fliesst
- Einstellung der Produktion auf Lager
- Lagerhaltung auf Kunde verlagern
Forderungen
- Versand von Akonto-Rechnungen für bereits
angefangene Aufträge und Dienstleistungen
- Sofortige Fakturierung von fertigen Leistungen oder
Aufträgen
- Zahlungsziele für Kunden kürzen
- Zahlungsanreize schaffen (z.B. Skonto)
- Überfällige Forderungen sofort mahnen (Achtung: Schweizweit
gilt ein Betreibungsstopp bis am 4. April 2020)
Eigenkapital
- Einforderung ausstehender Einlagen
- Privatentnahmen auf Mindestmass reduzieren
- Aufnahme neuer Gesellschafter (z.B. stille
Beteiligung aus der Familie oder von Dritten)
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
- Zahlungsaufschub für die
Sozialversicherungsbeiträge beantragen (für die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge ist dies
verzugszinslos möglich)
- BVG-Beiträge mit
Arbeitgeberbeitragsreserve bezahlen: Seit dem 26. März
2020 und bis am 25. September 2020 (6 Monate) können gemäss der
COVID19-Verordnung Berufliche Vorsorge vom 25. März 2020 auch die Beiträge
der Arbeitnehmer/-innen mit der Arbeitgeberbeitragsreserve verrechnet werden,
d.h. die gesamten BVG-Beiträge. Da das Geschäftsjahr bei den meisten
Unternehmen wohl nicht sehr gut ausfallen wird, macht eine Auflösung der Reserven
mit grösster Wahrscheinlichkeit auch aus steuerrechtlichen Überlegungen Sinn.
- Gesuch von Ratenzahlung oder Akontozahlungen bei
den Lieferanten
- Anfrage für Spezialrabatte bei den Lieferanten
- Ratenzahlung oder Stundung für die Steuern bei der Steuerverwaltung
- Ratenzahlung oder Stundung für die MWST bei der
Eidg. Steuerverwaltung (ist ebenfalls verzugszinslos möglich)
Langfristige
Verbindlichkeiten
- Aufnahme eines Covid-19-Überbrückungskredits:
Dieser Kredit beträgt maximal 10% vom Jahresumsatz und kann seit dem 26.
März 2020 bei der Hausbank beantragt werden. Der Kredit muss innert 5 bzw.
max. 7 Jahren wieder zurückbezahlt werden. Der Zins beträgt 0% (bis CHF
500’000) bzw. 0.5% (ab CHF 500’000). Das Formular für die Selbstdeklaration
ist direkt bei der Hausbank erhältlich.
- Aufnahme von Darlehen von Aktionären,
Gesellschafter, Genossenschafter oder Inhabern
- Aufnahme von Darlehen von Verwandten oder Bekannten
- Gesuch auf Aufschiebung von Teil-/Amortisationen
bei den bestehenden Darlehen, Krediten oder sonstige Fremdfinanzierungen
- Kredit bei den regionalen
Bürgschaftsgenossenschaften beantragen
Weitere Massnahmen
- Sofortige Kurzarbeitsentschädigung bei der zuständigen
kantonalen Amtsstelle beantragen
- Reduzierung von Materialeinkäufen oder anderen
Aufwendungen (wenn möglich)
- Keine Kundengeschenke oder zusätzliche unbezahlte
Leistungen vornehmen
- Befristete Mietzinsreduktion und/oder -stundung
und/oder -erlass beim Vermieter beantragen
- Gesuch von Ratenzahlung oder Stundung für die
Mietzinsen beim Vermieter
- Das Gespräch mit den Mitarbeitern suchen und
zusätzliche Lohnbestandteile wie Bonus und Gratifikationen zu einem späteren
Zeitpunkt zahlen
- Keine Vorauszahlungen mehr an Mitarbeiter auszahlen
- Keine Überstunden bzw. Überzeit mehr akzeptieren,
mit Ausnahmen möglich (je nach Branche) und die Überstunden und Überzeit
abbauen anstatt auszuzahlen
- Mit gegenseitigem Einverständnis kann der
Mitarbeiter Ferien beziehen oder Überstunden und Überzeit abbauen
- Reinigungsfirma für Büroreinigung stoppen, da
voraussichtlich mehrheitlich Home-Office (Achtung: Kündigung unter
Berücksichtigung der Verträge -> i.d.R. einfacher Auftrag, somit sofort
kündbar)
- Kontrolle der Versicherungsverträge inkl.
Zusatzversicherungen
- Kontrolle der Telefon-, Internet und Mobilverträge
inkl. Abonnemente
- Kündigung von weiteren unnötigen Abonnementen
- Begonnene Aufträge und Dienstleistungen möglichst
rasch fertigstellen und entsprechend in Rechnung stellen
- Alternative Absatzkanäle wie z.B. Online über
Website, Facebook, etc. prüfen