Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde auch die Teilbesteuerung von Dividenden eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass 40% von Dividendenausschüttungen keiner Besteuerung unterliegen. Dadurch hat sich die Bezugsstrategie der Aktionäre, die im Betrieb arbeiten, verändert. Da Dividenden nicht der AHV-Pflicht unterliegen, führt das Vorgehen zu einem Verlust von AHV-Substrat. Dem will die AHV nun entgegenwirken. Grundsätzlich spricht sich das Bundesgericht für eine Übernahme der steuerlichen Regelung aus. Die Ausgleichskassen dürfen von der unternehmenseigenen Aufteilung von Dividenden und Lohn nur abweichen, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt sowie zwischen Vermögen und Dividende besteht. Das heisst eine Dividende kann nur dann in Lohn umqualifiziert werden, wenn sich der Aktionär keinen oder einen unangemessen tiefen Lohn und gleichzeitig eine unangemessene hohe Dividende im Verhältnis zum eingesetzten Vermögen ausgerichtet hat. Treffen beide Punkte zu, rechnen die AHV-Behörden einen Lohn bis maximal zum branchenüblichen Gehalt auf. Liegt dagegen bereits ein branchenübliches Gehalt vor, muss die AHV die Dividendenausschüttung akzeptieren. Damit stellt sich die Frage nach dem branchenüblichen Gehalt. Hier berechnen wir für Sie gerne den optimalen Weg.
Die Gründe, warum Eltern ihren Kindern das Eigenheim zu Lebzeiten verschenken wollen, sind vielfältig. Es gibt einiges zu beachten, wenn die Eltern weiterhin in der verschenkten Liegenschaft wohnen möchten. Unter anderem bietet sich die Möglichkeit des WR oder NN an.
Im Falle des WR dürfen die Eltern in der Liegenschaft wohnen bleiben und übernehmen wie ein Mieter die Rechnungen des gewöhnlichen Unterhalts. Sie sind auch für die Übernahme der Betriebskosten verantwortlich. Die Vermögenssteuer wird von den Kindern getragen, der Eigenmietwert hingegen wird von den Eltern versteuert. Diese Variante empfiehlt sich für Familien, bei denen die Kinder die Eltern finanziell entlasten wollen.
Bei der NN haben die Eltern mehr Freiheiten. Sie können selber im Haus wohnen bleiben oder dieses auf eigene Rechnung vermieten. Allerdings müssen die Eltern für sämtliche Kosten (Hypothekarzinsen, Steuern, Betriebskosten) – mit Ausnahme von grösseren Reparaturen – aufkommen. Die NN ist Eltern zu empfehlen, die die finanzielle Belastung ihrer Nachkommen möglichst gering halten möchten.
Gerne zeigen wir Ihnen für diese Fälle Lösungen und Optimierungspotential auf. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Getreu unserem Motto „Kompetenz schafft Vertrauen“sind wir jederzeit für Sie da.
Reto Werlen & Philipp Meichtry