Übersicht
Umsetzung für Geschäftsjahr 2015
Grundsätzliche Änderungen:
- Die Rechnungslegung wird rechtsformneutral.
- Die Vorschriften werden neu nach Unternehmensgrösse differenziert. Unterscheidung in Kleinstunternehmen/KMU/grössere Unternehmen.
- Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten (Lagebericht, Geldflussrechnung, zusätzliche Offenlegung im Anhang).
- KMU-Erleichterungen: Anhebung der Schwellenwerte zur Erstellung einer Konzernrechnung, keine Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung, kein Jahres- bzw. Lagebericht.
Details:
- Gründungskosten dürfen nicht mehr aktiviert werden. Allfällige bilanzierte Kosten sind vollständig abzuschreiben.
- Eigene Kapitalanteile sind zwingend als Minusposten im Eigenkapital zu bilanzieren.
- Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden sind gesondert (Bilanz oder Anhang) aufzuführen.
- Aktiven mit einem beobachtbaren Marktpreis (Börsenkurse usw.) dürfen zum Zeitwert bilanziert werden, auch wenn dieser über dem Anschaffungswert liegt. Möglichkeit zur Bildung einer Schwankungsreserve.
- Es gilt der Einzelbewertungsgrundsatz. Bei gleichartigen Aktiven/Verbindlichkeiten kann auch eine Gruppenbewertung erfolgen.
- Unterscheidung zwischen kurzfristig (bis/mit 12 Monate) und langfristig (über 12 Monate) im Fremdkapital (Leasing, Hypothek, Darlehen etc.).
Mindestgliederungen
Bilanz |
AKTIVEN |
PASSIVEN |
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- Umlaufvermögen
- flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- übrige kurzfristige Forderungen
- Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen
- aktive Rechnungsabgrenzungen
- Anlagevermögen
- Finanzanlagen
- Beteiligungen
- Sachanlagen
- immaterielle Werte
- nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafteroder Stiftungskapital
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- Kurzfristiges Fremdkapital
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
- übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
- passive Rechnungsabgrenzungen
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- Langfristiges Fremdkapital
- langfristig verzinsliche Verbindlichkeiten
- übrige langfristige Verbindlichkeiten
- Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen
- Eigenkapital
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- Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital (ggf. gesondert nach Beteiligungskategorien)
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- gesetzliche Kapitalreserve
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- gesetzliche Gewinnreserve
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- freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten
- eigene Kapitalanteile als Minusposten
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