Der Staatsrat hat beschlossen, eine A-fonds-perdu-Unterstützung für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mind. 30% einzurichten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag eingereicht werden kann:
Unternehmen, welche von der Zwangsschliessung vom 18. Januar bis 28. Februar 2021 betroffen waren aber die oben genannten Punkte erfüllen, dürfen ebenfalls einen Antrag einreichen. Ebenfalls erlaubt sind Unternehmen, die von der Zwangsschliessung ab 27. Dezember 2020 betroffen waren und bisher noch keinen Antrag eingereicht haben.
Ausgenommen sind Betriebe, die aufgrund der Zwangsschliessung ab 27. Dezember 2020 bereits eine Unterstützung von Dezember bis März erhalten haben. (z.B. Bars, Restaurant, Fitnesscenter usw.)
Ebenfalls ausgeschlossen sind als Härtefall akzeptierte Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitbranche, sowie Unternehmen aus den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr oder Meiden, die eine Finanzhilfe erhalten haben.
Detailliertere Informationen und das einzureichende Gesuch finden Sie unter dem folgenden Link:
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Falls Ihr Unternehmen davon betroffen ist und Sie Unterstützung beim Einreichen des Gesuchs benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.