Der VR trägt die Hauptverantwortung für das Unternehmen. Als oberstes Aufsichtsund Gestaltungsorgan hat der VR Rechte und Pflichten für die man haftbar gemacht werden kann. Dabei spielt es keine Rolle wie gross die AG ist.
Bei den unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben handelt es sich um die folgenden:
Für den VR ergeben sich aus diesen Aufgaben gewisse Risiken, die zu Haftungsfragen führen können. Insbesondere dann, wenn Gesellschaft, Aktionäre oder Gläubiger aufgrund einer Pflichtverletzung des VR geschädigt wurden. Dabei kann jedes Mitglied für den vollen Schaden belangt werden. Wir empfehlen daher die Aufgaben des VR ernst zu nehmen und das Amt mit der nötigen Sorgfalt auszuüben. Daher gehört u.a. auch die Protokollierung der VR-Sitzungen.
Neben diesen Pflichten gilt es aber auch zu erwähnen, dass man als VR auch Informations- und Mitwirkungsrechte hat, die einem nicht entzogen werden können. So kann jedes VR-Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Vor ein paar Wochen machte in der Schweizer Presse die Schlagzeile die Runde, dass die Familie von Michael Schumacher bei der Verwaltung des Vermögens von Herrn Schumacher stark eingeschränkt bzw. abhängig von der KESB ist. Durch einen sog. Vorsorgeauftrag hätte diesem Problem vorgängig Rechnung getragen werden können. So kann in einem Vorsorgeauftrag klar definiert werden, wenn ich infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für mich sorgen kann und urteilsunfähig werde, welche Personen welche Handlungen machen dürfen, damit die Unternehmung weiter existieren kann. Wir empfehlen Ihnen Ihre persönliche Situation zu analysieren und die erforderlichen Dokumente zu erarbeiten. Dadurch sparen Sie sich in einer Krisensituation unnötige Sorgen und können davon ausgehen, dass der Betrieb so gut als möglich weitergeführt wird.
Gerne stehen wir Ihnen hierbei sowohl bei der Analyse als auch bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente zur Verfügung. Nehmen Sie sich hierfür die nötige Zeit und sorgen Sie dafür, dass Sie in jeder Situation gut schlafen können. Wir möchten es an dieser Stelle nicht unterlassen, Ihnen für das von Ihnen gewährte Vertrauen zu danken und wünschen Ihnen bereits jetzt einen erholsamen und hoffentlich auch sonnigen Sommer.
Reto Werlen, Eidg. dipl. Steuerexperte und eidg. dipl. Treuhandexperte
Philipp Meichtry, Treuhänder mit eidg. Fachausweis