Das geltende Erwachsenenschutzrecht ermöglicht es uns, Vorkehrungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu treffen. Dies kann in einem sog. Vorsorgeauftrag geregelt werden. Im Vorsorgeauftrag wird erläutert, in welchen Bereichen, für welche Entscheidungen dieser Auftrag gilt. Grundsätzlich kann eine Auf- teilung in drei Bereiche gemacht werden:
Personensorge: Entscheide über medizinische Massnahmen (falls keine Patientenverfügung vorliegt).
Vermögenssorge: Verwaltung von Einkommen und Vermögen sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Vertretung im Rechtsverkehr: Kontakt gegenüber Ämtern, Behörden, Abschluss von Verträgen, Vertretung in Prozessen.
Damit Ihre Unternehmung im Notfall nicht blockiert ist, empfehlen wir entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten. Gerne stehen wir diesbezüglich unterstützend zur Seite.
Am 12. Februar 2017 wird das Schweizer Volk über die Unternehmenssteuerreform III abstimmen. Konkret geht es dabei um folgende Bereiche:
Wir werden Sie fortlaufend auf dem neuesten Stand halten.
Damit Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich zum Abzug zugelassen werden, ist es erforderlich, dass die Zahlungen noch bis zum Jahreswech- sel erfolgen (i.d.R. 20. Dezember). Dies gilt auch für Einzahlungen in die Säule 3a.
Wir wünschen Ihnen noch eine freudige Adventszeit und gesegnete Weihnachten im Kreise der Familie.
Reto Werlen & Philipp Meichtry