Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters entfällt die Gebundenheit von Geldern in der Säule 3a. Ab diesem Zeitpunkt kann die gesamte Leistung bezogen werden (ohne Zweckbindung). Die Auszahlung wird zu einem reduzierten Satz besteuert. Bislang war es für Personen, die weiterhin einer AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgingen untersagt, einen Transfer der Säule 3a Gelder auf eine neue Bank oder Versicherung vorzunehmen. Damit wurde die Möglichkeit zu attraktiveren Konditionen anzulegen verwehrt. Diese Einschränkung ist nun weggefallen: Solange die Gelder zweckgebunden innerhalb der gebundenen Vorsorge bleiben, dürfen diese transferiert werden. Überträge von Säule 3a Konti und –Policen sind also auch nach dem Erreichen des Alters 59 (Frauen) und 60 (Männer) möglich. Eine Einschränkung gibt es nur, wenn die Fälligkeit einer Versicherungspolice vertraglich vereinbar ist. Indes können diese Policen vor Vertragsablauf verlängert werden. Dies jedoch nur bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters und unter der Bedingung, dass der/die Versicherte weiterhin erwerbstätig ist.
Aus steuerplanerischer Sicht kann es für Arbeitgeber Sinn machen, dass ein Teil der zu- künftig geschuldeten BVG- Beiträge vorausbezahlt werden. Der mögliche Einzahlungsbe- trag wird dabei von der Vorsorgeeinrichtung bestätigt. Diese Zahlungen können im Abschluss per Ende 2014 noch erfolgswirksam verbucht werden. Entscheidend ist, dass die entsprechende Zahlung an die Vorsorgeeinrichtung bis zum 31. Juli 2015 erfolgt. Anderenfalls wird das Vorgehen seitens der kantonalen Steuerverwaltung nicht akzeptiert. Gerne stehen wir Ihnen in diesem Zusammenhang mit unserem Expertenteam zur Verfügung.
Es freut uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Mitarbeiter Michael Meichtry seine Ausbildung zum diplomierten Sachbearbeiter Rechnungswesen erfolgreich abgeschlossen hat. Dadurch können wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung bei QUADIS vornehmen. Des Weiteren hat Adriana Bayard den Lehrabschluss zur Kauffrau EFZ mit Erfolg bestanden. Beiden möchten wir hierzu herzlich gratulieren.
Am 3. August 2015 werden wir in unserer Filiale in Saas-Fee die neuen Büroräumlichkeiten beziehen. Sie werden uns neu an der Oberen Dorfstrasse finden. Über einen Besuch freuen wir uns.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen und sonnigen Sommer. Und für alle, die die Möglichkeit haben, schöne Ferien.
Reto Werlen & Philipp Meichtry