Zahlreiche Steuerpflichtige gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung viel weniger Steuern bezahlen werden. In den meisten Fällen trifft dies nicht zu. Wenn die Steuerplanung frühzeitig in die Wege geleitet wird, besteht in vielen Fällen ein nicht zu unterschätzendes Steuerplanungspotential. Auf die Steuerbelastung wirkt sich aus, ob das Pensionskassengeld in Form einer Rente oder einer Kapitalleistung ausbezahlt wird. Der Kapitalbezug ist aus steuerlicher Sicht langfristig häufig attraktiver. Dies bedingt jedoch, dass das Kapital optimiert angelegt wird. Auf jeden Fall ist ein Entscheid individuell auf die einzelne Situation abzuwägen. Wichtig ist, dass sämtliche Vor- und Nachteile gegeneinander aufgelistet werden.
Ein nicht zu unterschätzendes Steuerplanungspotential besteht auch darin, wenn Pensionskassen-, Freizügigkeits- oder Säule 3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezogen werden. Da die Zahlungen der einzelnen Institutionen und der Ehepartner zusammengerechnet werden, steigt somit auch die prozentuale Steuerbelastung. Daher sollte aus steuerlicher Sicht das Ziel lauten, dass die Guthaben gestaffelt ausbezahlt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Konto jeweils nur als Ganzes und nicht gesplittet bezogen werden kann. V.a. bei Säule 3a Konti lohnt es sich frühzeitig mehr als eines anzulegen.
Wenn jemand nach der Pensionierung weiterhin erwerbstätig bleibt, lohnt es sich zu überprüfen, ob der Bezug von Renten oder Kapitalleistungen aufgeschoben werden sollte. Denn eine Kombination von Renten und Einkommen führt zu einer höheren Steuerbelastung.
Gerne stehen wir Ihnen für eine frühzeitige Auslegeordnung zur Verfügung.
Einzahlungen auf ein Säule 3a Konto oder in die Pensionskasse sind äusserst wirkungsvolle Massnahmen hinsichtlich der Steuerplanung. Denn der einbezahlte Betrag lässt sich (bis zum gesetzlichen festgelegten Maximum) vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Dabei wird geraten in erster Linie das Potential bei der Säule 3a auszu- schöpfen. Der Grund liegt darin, dass diese in späteren Jahren nicht nachgeholt werden können. Anders ist es bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Diese können aufgeschoben werden. Hier gilt es zudem zu berücksichtigen, dass diese Zahlungen in den Jahren vor der Pensionierung am rentabelsten sind. Vergessen Sie aber in jedem Fall nicht, dass die Zahlungen bis zum Jahresende erfolgen müssen, andernfalls entsteht die steuerliche Wirkung erst für das kommende Jahr.
Reto Werlen & Philipp Meichtry