In der Vergangenheit hat sich aus steuerlicher Sicht immer wieder die Frage gestellt, ob Aus- und Weiterbildungskosten abzugsfähig sind und falls ja, bis zu welchem Betrag. Der Bundesrat hat nun ein entsprechendes Bundesgesetz abgesegnet, welches ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. In diesem Gesetz wird festgehalten, dass zwischen Aus- und Weiterbil- dungskosten keine Unterscheidung mehr gemacht wird. Der mögliche Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, die der Steuerpflichtige selbst bezahlt, beträgt auf Bundesebene neu CHF 12‘000 pro Jahr. Die Kantone haben die Möglichkeit die Höchstgrenze selber festzusetzen. Hingegen gelten die vom Arbeitgeber übernommenen Aus- und Weiterbildungskosten – unabhängig von Ihrer Höhe – immer als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Diese stellen somit beim Arbeitnehmer nie steuerbares Einkommen dar. Das neue Bundesgesetz hat auch zur Folge, dass die Kantone ihre Steuergesetze entsprechend anpassen müssen.
Beiträge in die Säule 3a sind bekanntlich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Steuerjahr 2014 max. CHF 6‘739 in Abzugbringen. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse gilt, dass diese bis max. 20% (für 2014max. CHF 33‘696) vom Erwerbseinkommen in die Säule 3a einzahlen können. Entscheidend ist, dass die Einzahlung vor dem 31. Dezember 2014 erfolgt.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig. Nach einem Einkauf darf man aus steuerlicher Sicht während dreier Jahren keinen Kapitalbezug vornehmen. Andernfalls sind die Steuern, die man dank des Einkaufs gespart hat, nachzuzahlen. Einen grösseren Einkaufsbetrag zahlt man besser gestaffelt über mehrere Jahre ein, anstatt in einem einzigen Mal. Entscheidend ist auch bei Pensionskasseneinkäufen, dass diese bis zum 31. Dezember 2014 erfolgt sind. Aufgrund des Planungs- und Optimierungspotentials empfehlen wir den Pensionskasseneinkauf mit einem Vorsorgeberater zu analysieren und zu gestalten.
Im Bestreben, dass wir uns fachlich stets weiterentwickeln und somit unsere geschätzte Kundschaft optimal betreuen können ist es uns gelungen unser Team mit der Person von Dominik Abgottspon (lic.et.mag.rer.pol. zugelassener Revisor) zu ergänzen. Er wird seine Arbeit am 1. September 2014 in unserer Zweigniederlassung Saas-Fee aufnehmen. Zu gegebenem Zeitpunkt werden wir Dominik Abgottspon gebührend vorstellen.
Reto Werlen & Philipp Meichtry