Beim Bund und den Kantonen können die Grundbesitzer jährlich zwischen Pauschalabzug und Abzug der effektiven Unterhaltskosten entscheiden. Es lohnt sich kleinere Investitionen auf ein Kalenderjahr zu konzentrieren, damit in Jahren von geringem Unterhalt vom sog. Pauschalabzug profitiert werden kann. Bei grösseren Renovationen hingegen ist es aufgrund der Steuerprogres- sion i.d.R. angebracht, dass die entsprechenden Kosten über mehrere Steuerperioden verteilt werden. Aus Sicht der Steuern ist i.d.R. das Datum der Handwerkerrechnung entscheidend.
Beiträge in die Säule 3a sind bekanntlich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen im Steuerjahr 2013 max. CHF 6‘739 in Abzugbringen. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse gilt, dass diese bis max. 20% vom Er- werbseinkommen in die Säule 3a einzahlen können. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies für das Jahr 2013 max. CHF 33‘696. Entscheidend ist, dass die Einzahlung vor dem 31. Dezember 2013 erfolgt. Aus banktechnischer Sicht ist es erforderlich, dass die Einzahlung um den 20. Dezember 2013 abgewickelt ist.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig. Nach einem Einkauf darf man aus steuerlicher Sicht während dreier Jahren keinen Kapitalbezug vornehmen. Andernfalls sind die Steuern, die man dank des Einkaufs gespart hat, nachzuzahlen. Einen grösseren Einkaufsbetrag zahlt man besser gestaffelt über mehrere Jahre ein, anstatt in einem einzigen Mal. Aufgrund der Progression führt dies zur grössten Steuerersparnis. Entscheidend ist auch bei Pensionskasseneinkäufen, dass diese bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sind. Aufgrund des Planungs- und Optimierungspotentials empfehlen wir den Pensionskasseneinkauf mit einem Vorsorgeberater zu analysieren und zu gestalten.
Da die Steuerbehörden Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a eines Jahres für die Steuerberechnung zusammenzählen, macht es für jemanden der im kommenden Jahr in Pension tritt Sinn, dass er sich einen Teil seines Vorsorgeguthabens bereits in diesem Jahr auszahlen lässt. Da die Bezüge der Ehepartner i.d.R. zusammengezählt werden, ergibt sich ebenfalls Planungspotential.
Für diese und andere Themen stehen wir Ihnen mit unserem Team im Sinne von „Kompetenz schafft Vertrauen“ jederzeit zur Verfügung.
Reto Werlen & Philipp Meichtry